Keine Steuererleichterung für Landwirte
Der von der Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ( 18/9034) wurde von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Nur die Linksfraktion stimmte dafür.
Problematik bei Sonderfahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft
In dem Gesetzentwurf ging es um die Voraussetzungen, unter denen Sonderfahrzeuge, die in der Land- und Forstwirtschaft verwendet werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Eine Voraussetzung ist nach Angaben der Fraktion, dass diese Fahrzeuge auch ihrer Bauart nach ausschließlich für die Land- und Forstwirtschaft geeignet und bestimmt sind. Sobald ein Sonderfahrzeug auch für einen anderen Zweck genutzt werden könne, entfalle die Befreiung. Der BFH habe mit seinem Urteil vom 16.7.2014, II R 39/12, die bisherige strikte Rechtsprechung bekräftigt. Fahrzeuge, die auch in der gewerblichen Viehzucht verwendet werden könnten, würden keine Steuerbefreiung erhalten, selbst wenn sie vom Halter ausschließlich in seinem landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt würden.
Einschränkung geht zu Lasten der Landwirte
Nach Ansicht der Fraktion Die Linke geht diese Einschränkung zu Lasten der Landwirte in Deutschland, da viele Sonderfahrzeuge wie selbstfahrende Futtermischwagen naturgemäß keine Besonderheiten für die landwirtschaftliche Viehzucht gegenüber der gewerblichen Viehzucht aufweisen könnten. Daher fordert die Fraktion, im Paragraf 3 Nummer 7 Satz 2 des Gesetzes das Wort "nur" zu streichen. Damit würden Sonderfahrzeuge, die ausschließlich in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt würden "und auch, statt nur, dafür geeignet und bestimmt sind, von der Steuer befreit". Diese engen Grenzen des Gesetzes müssten beseitigt werden, forderte ein Sprecher der Fraktion bei der Vorstellug des Entwurfs.
Problem soll im untergesetzlichen Bereich gelöst werden
In der Debatte erklärte ein Vertreter der CDU/CSU, das Problem mit den Futterfahrzeugen sei bekannt. Es sei aber sinnvoll, nach einer Lösung dieses Problems im untergesetzlichen Bereich zu suchen. Dazu erläuterte ein Vertreter der Bundesregierung, für diese Fahrzeuge müsse dann eine andere Fahrzeugklasse geschaffen werden, die sich entsprechend auf die Steuer auswirke. Die SPD-Fraktion erklärte, der Vorschlag der Linksfraktion führe zu weiteren Ausnahmen. Dies wolle man nicht. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah bei neuen Ausnahmeregelungen die Gefahr des Missbrauchs.
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
17.6919
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
9.381
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
8.1769
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
6.123451
-
Wachstumschancengesetz verkündet
3.5864
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.1151
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.455
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
1.3193
-
Durchschnittssteuersatz sinkt zum 6.12.2024 auf 8,4 %
1.277
-
Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
1.110
-
Steuerfortentwicklungsgesetz kann verkündet werden
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Ertragsteuern
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Abgabenordnung
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Umsatzsteuer
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Sonstige Steuerarten
20.12.2024
-
Reformen-Cockpit Steuern
20.12.2024
-
Einkommensteuertarif 2025 und Kindergelderhöhung
17.12.2024
-
Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberatern
13.12.2024
-
Rat der EU beschließt neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren
13.12.2024
-
Scholz für geringeren Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel
11.12.2024