Koalition will Unternehmenssteuerrecht vereinfachen
Wesentliche Vorschläge des am Dienstag vorgestellten 12-Punkte-Pakets sind die Einführung einer Gruppenbesteuerung verbundener Unternehmen sowie einfachere Regeln beim Verlustrücktrag.
12-Punkte-Paket (pdf | 34 KB)
Vorrangiges Ziel sei nicht die direkte steuerliche Entlastung der Wirtschaft, sondern ein einfacheres und weniger gestaltungsanfälliges Steuerrecht, betonten Volker Wissing (FDP), Klaus-Peter Flosbach (CDU) und Hans Michelbach (CSU). Angegangen werde damit auch die angestrebte Angleichung der Unternehmensbesteuerung in Frankreich und Deutschland.
Die beiden größten Euro-Volkswirtschaften wollen bei der Körperschaftsteuer die Bemessungsgrundlagen und die Steuersätze in beiden Ländern angleichen. Die Vorschläge sollen ab 2013 schrittweise umgesetzt werden, wie es in einem "Grünbuch" heißt.
Eine erleichterte steuerliche Verlustverrechnungsmöglichkeit für miteinander verbundene Unternehmen ist für Konzerne von Bedeutung. Bisher können Verluste einer Tochtergesellschaft mit Gewinnen der Muttergesellschaft nur verrechnet werden, wenn ein Gewinnabführungsvertrag vorliegt.
Mit der Einführung einer Gruppenbesteuerung soll nach den Plänen von Union und FDP auf die deutsche Besonderheit des Gewinnabführungsvertrags verzichtet werden. Die neue Regel könnte nach einer dreijährigen Umstellungsphase 2016 in Kraft treten.
Änderungen soll es für den Verlustrücktrag geben. Der Höchstbetrag dafür könnte von derzeit 511.500 Euro auf 1 Million Euro erhöht werden und wäre dann so hoch wie in Frankreich. Dies entlastet nach Aussage der Koalitions-Finanzexperten kleine und mittlere Firmen. Vereinfacht werden soll auch das steuerliche Reisekostenrecht.
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