Neue Hebesätze der Gemeinden in der Übersicht
Ob eine Gemeinde als Unternehmensstandort attraktiv ist, hängt maßgeblich von deren Hebesatzpolitik ab. In Deutschland können die Gemeinden die Höhe dreier Hebesätze bestimmen – und zwar für die
- Gewerbesteuer,
- Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und
- Grundsteuer B (für andere Grundstücke).
Hinweis: Der Hebesatz ist ein Faktor, der mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird und so die jeweilige Steuerschuld ergibt (§ 16 GewStG und § 25 GrStG). Der Steuermessbetrag wird von den Finanzbehörden festgesetzt und den Gemeinden mitgeteilt (für Gewerbe- als auch Grundsteuer).
Übersicht über die geltenden Hebesätze
Am 4.8.2014 hat die DIHK die Ergebnisse ihrer diesjährigen Hebesatzumfrage veröffentlicht, in denen die Werte aller Gemeinden ab 20.000 Einwohner dargestellt sind. Dabei stellt die DIHK fest, dass die Hebesätze auch in diesem Jahr weiter gestiegen sind.
Gewerbesteuer
Bei der Gewerbesteuer ergibt sich für 2014 ein Plus von einem Prozentpunkt auf nunmehr 430 % (im gewogenen Bundesdurchschnitt). Deutlich an der Steuerschraube gedreht haben die Gemeinden Luckenwalde (plus 55 Prozentpunkte), Wittmund (plus 50 Prozentpunkte) und Bremerhaven (plus 40 Prozentpunkte). Geringfügige Steuersenkungen waren in den Gemeinden Quedlinburg (minus 10 Prozentpunkte) und Monheim (minus 15 Prozentpunkte) zu verzeichnen.
Die höchsten Hebesätze zur Gewerbesteuer gelten nach der neuen Umfrage in den nordrhein-westfälischen Gemeinden Marl (530 %), Elsdorf (520 %) und Oberhausen (520 %). Die günstigsten Hebesätze bieten die Gemeinden Monheim (285 %), Eschborn (280 %) und Bad Soden am Taunus (280 %).
Grundsteuer B
Bei der Grundsteuer B ist der durchschnittliche gewogene Hebesatz innerhalb eines Jahres um 4 Prozentpunkte auf 502 % gestiegen. Eine besondere Teuerung verzeichnet das Bundesland Hessen, hier insbesondere Gießen (plus 220 Prozentpunkte) und Bad Nauheim (plus 220 Prozentpunkte). Vergünstigt hat sich der Hebesatz im Mittel in Sachsen-Anhalt; hierzu trugen die Gemeinden Köthen (minus 25 Prozentpunkte) und Merseburg (minus 50 Prozentpunkte) bei.
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
3.239
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
1.4394
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
851459
-
E-Rechnung
6169
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
4713
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
4141
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
400
-
Keine Signale für eine Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
380
-
Steueränderungen 2025: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umwandlungssteuergesetz
264
-
Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
231
-
Bundestag verabschiedet Altersvorsorgereformgesetz
27.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Einkünften über digitale Plattformen
26.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten
26.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Finanzkonten
26.03.2026
-
Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
25.03.2026
-
Informationsaustausch von GloBE-Informationen mit Drittstaaten
24.03.2026
-
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei strafrechtlicher Vermögensabschöpfung
24.03.2026
-
Keine Signale für eine Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
20.03.2026
-
Söder fordert Erhöhung der Entfernungspauschale
19.03.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
18.03.2026