Lindner verspricht Entlastungen: Corona-Steuergesetz

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat für die kommenden Jahre Entlastungen von mehr als 30 Mrd. EUR für Bürger und Unternehmen in Aussicht gestellt.

"Der Haushalt 2022 ist noch von der Vorgängerregierung geprägt, aber in meinem Entwurf für 2023 werden Entlastungen enthalten sein", sagte der FDP-Chef der "Bild am Sonntag". Beispielsweise werde man dann die Beiträge zur Rentenversicherung voll von der Steuer absetzen können. Die EEG-Umlage auf den Strompreis werde abgeschafft.

"Corona-Steuergesetz" angekündigt

"In dieser Legislaturperiode werden wir die Menschen und den Mittelstand um deutlich mehr als 30 Milliarden Euro entlasten", sagte Lindner. Auf eine Frage zu von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen kündigte er ein "Corona-Steuergesetz" an. "Darin werden eine Reihe von Hilfsmaßnahmen geschaffen oder erweitert."

Zum Beispiel müssten Verluste der Jahre 2022 und 2023 mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnet werden können. "Niemand sollte durch Steuerschulden während der Pandemie in den Ruin getrieben werden."

Reaktionen

Der deutsche Mittelstand begrüßte Linders Ankündigungen. Der Minister setze damit "zum Jahresbeginn und mitten in der Corona-Pandemie einen wichtigen Akzent für Investitionen und Wachstum", sagte der Geschäftsführer des Bundesverbands der Mittelständischen Wirtschaft, Markus Jerger, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Online Sonntag, Print Montag). Angesichts der Kostenexplosion bei Rohstoffen und Energie bleibe Deutschland nur dann ein attraktiver Wirtschaftsstandort, wenn die Unternehmen bei der Transformation nicht nur durch Lippenbekenntnisse unterstützt würden. So sollte etwa die Stromsteuer schnell gesenkt werden.

Finanzielle Spielräume sind eng

Die anderen Minister der Ampel-Regierung mahnte Lindner zu Sparsamkeit. "Die Spielräume sind 2022 eng." Er habe seine Kabinettskolleginnen und -kollegen gebeten, "ihre Vorhaben zu priorisieren und bisherige Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen". Von 2023 an solle die reguläre Schuldenbremse gelten. "Es kann also nur der Wohlstand verteilt werden, der zuvor erwirtschaftet wurde."

dpa

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