Menschen im Ehrenamt besserstellen
Der Bundesrat würde gerne die Übungsleiterpauschale um 600 auf jährlich 3.000 EUR sowie die Ehrenamtspauschale um 120 auf 840 EUR zu erhöhen. Außerdem hat der Bundesrat vorgeschlagen, die Freigrenze für die Besteuerung gilt der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe der Körperschaft (§ 64 Abs. 3 AO) von 35.000 auf 45.000 Euro zu erhöhen.
Bundesregierung prüft und plant Gesetzentwurf
Die Prüfung dauere an, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort ( 19/11313) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. In der Antwort führt die Bundesregierung aus, dass im BMF für eine Gesetzesinitaitive aktuell steuerliche Handlungsbedarfe im Bereich des ehrenamtlichen Engagements erarbeitet werden. "Die Bundesregierung beabsichtigt, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Erleichterungen für das ehrenamtliche Engagement und für die ehrenamtlich Engagierten in dieser Legislaturperiode vorzulegen", schreibt die Bundesregierung.
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