Modernisierung Besteuerungsverfahren Referentenentwurf

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens sollen die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs bei verstärkter Nutzung der Informationstechnik im Besteuerungsverfahren gesichert werden. 

Es soll bürokratische Belastungen reduzieren und die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigen. Es spiegelt die 18-monatige gemeinsame Arbeit von Bund und Ländern unter Beteiligung von Kammern, Verbänden sowie Finanzrichtern wider.

Die vorgesehenen Maßnahmen betreffen im Wesentlichen drei Handlungsfelder:

  1. Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz durch einen verstärkten Einsatz der Informationstechnologie und einen zielgenaueren Ressourceneinsatz
  2. Vereinfachte und erleichterte Handhabbarkeit des Besteuerungsverfahrens durch mehr Serviceorientierung und nutzerfreundlichere Prozesse
  3. Neugestaltung der rechtlichen Grundlagen, insbesondere der Abgabenordnung, im Hinblick auf die sich stellenden Herausforderungen und die dafür vorgesehenen Lösungsansätze

Zu den Handlungsfeldern ist jeweils ein Bündel verschiedener, aufeinander abgestimmter Einzelmaßnahmen vorgesehen. Manche Maßnahmen entfalten ihre Wirkung auch in mehreren Handlungsfeldern. Ergänzt werden die gesetzgeberischen Maßnahmen zudem durch technische und organisatorische Anpassungen auf untergesetzlicher Ebene.

Hinweis der Redaktion: In den nächsten 1 bis 2 Wochen werden wir in diesem Portal eine Kurzanalyse des Referentenentwurfs veröffentlichen.

BMF