Schwarz-gelbe Steuerpläne: Mögliche Entlastung
Nach ersten Angaben des Bundesfinanzministeriums wird ein Durchschnittsverdiener nach den zwei geplanten Entlastungsstufen vom Jahr 2014 an um monatlich etwa 20 bis 25 Euro entlastet.
Das durchschnittliche zu versteuernde Jahreseinkommen (teuerbemessungsgrundlage, nach Abzug von Pauschbeträgen, Werbungskosten etc.) kann derzeit mit gut 30.000 Euro beziffert werden. In diesem Wert sind aber auch Teilzeitkräfte enthalten - die drücken das Niveau. Bei Vollzeitbeschäftigten wird für Deutschland oft ein Bruttojahresverdienst von durchschnittlich rund 44.000 Euro genannt.
- Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes würde bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 9.000 Euro die Entlastung im Jahr 2013 bei 17 Euro liegen und 2014 bei nochmals jährlich 37 Euro.
- Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 30.000 Euro wären es jährlich 54 Euro im Jahr 2013 und weitere 113 Euro im Jahr 2014 - macht fast 14 Euro im Monat nach beiden Stufen.
- Zwischen zu versteuernden Jahreseinkommen von 56.000 und 250.000 Euro würde die Entlastung laut Steuerzahlerbund nach beiden Stufen bei jährlich 364 Euro liegen oder bei gut 30 Euro im Monat.
Unterstellt sind dafür folge Annahmen: Bisher ist geplant, den steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 8.004 Euro für Ledige 2013 und 2014 um insgesamt rund 350 Euro anzuheben - 2013 in einem ersten Schritt um etwa 110 Euro und 2014 um weitere 240 Euro.
Eine Anhebung wäre ohnehin verfassungsrechtlich geboten, worauf die Koalition bereits reagiert. Der Grundfreibetrag soll nun im Vorgriff auf die bereits jetzt absehbaren Ergebnisse des 9. Existenzminimumberichts, den die Bundesregierung im Herbst 2012 vorlegt, angehoben werden.
Bis zu einem Jahreseinkommen von aktuell 8.004 Euro (ab 2014 von 8.354 Euro) müssen keine Steuern gezahlt werden. Für jeden verdienten Euro darüber ist ein steigender Steuersatz fällig. Vom höheren Grundfreibetrag profitieren alle Steuerzahler - auch Top-Verdiener. Wer viel zahlt, wird stärker entlastet.
Union und FDP wollen vor allem untere und mittlere Einkommen entlasten. Und sie wollen das Phänomen der "kalten Progression" angehen: Aufgrund steigender Steuersätze bei Lohnzuwächsen - wie auch jetzt im Aufschwung - fallen ganz normal mehr Einkommensteuern an. Problematisch wird es dann, wenn die Lohnzuwächse brutto lediglich zu einem Ausgleich der Preissteigerung führen.
Um das Problem zu mindern, wollen Union und FDP parallel zum höheren Grundfreibetrag den Tarifverlauf ändern und bestimmte Eckwerte nach rechts verschieben. Einige Steuersätze würden dann erst später, bei höheren Einkommen greifen, was eine geringe Entlastung ist. Dem Vernehmen nach soll die Steuer-Tarifkurve 2013 um 1,4 Prozent und 2014 nochmals um 3 Prozent nach rechts verschoben werden.
Die Steuerpläne der Koalition drohen jedoch am Widerstand der Länder zu scheitern. Union, FDP und CDU-Ministerpräsidenten rechnen dennoch mit einem Ja. Schließlich sei ein höherer Grundfreibetrag rechtlich geboten.
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