Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:
"Die Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung ist ein zentraler Baustein des Meseberger Entbürokratisierungspakets. Durch die gesonderte und beschleunigte Umsetzung können die Unternehmen schon bei Aufstellung ihrer Abschlüsse für das Jahr 2023 nach den erleichterten Vorgaben vorgehen. Die Regelung entlastet unsere Unternehmen um rund 650 Millionen Euro pro Jahr. Deutschlandweit werden etwa 52.000 Unternehmen profitieren - insbesondere kleine und mittelständische Betriebe, für die die zum Teil sehr umfassenden Bilanzierungs- und Berichtspflichten nicht verhältnismäßig sind."
Das jährliche Entlastungspotential für die Wirtschaft wird auf rund 650 Mio. EUR geschätzt. Dies entspriche einer jährlichen Reduktion der insgesamt durch Offenlegungspflichten für publizitätspflichtige Unternehmen verursachten Bürokratiekosten um rund 16 %. Von der Anhebung der Schwellenwerte werden etwa 52.000 Unternehmen (Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften) profitieren.
Umsetzung einer EU-Richtline
Die Schwellenwertanhebung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie 2023/2775 der Kommission vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen. Die europäischen Regelungen ermöglichen es, die Schwellenwerteanhebung auch rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 geltend zu machen. Die ursprünglich im Maßnahmenpaket für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgesehene Anhebung der Schwellenwerte werde mit dem Entwurf aus dem BEG IV herausgelöst und gesondert und beschleunigt umgesetzt.
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
3.109
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
1.4924
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
838459
-
E-Rechnung
6819
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
4983
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
4461
-
Keine Signale für eine Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
444
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
413
-
Steueränderungen 2025: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umwandlungssteuergesetz
277
-
Steueränderungen 2026
244
-
Bundestag verabschiedet Altersvorsorgereformgesetz
27.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Einkünften über digitale Plattformen
26.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten
26.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Finanzkonten
26.03.2026
-
Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
25.03.2026
-
Informationsaustausch von GloBE-Informationen mit Drittstaaten
24.03.2026
-
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei strafrechtlicher Vermögensabschöpfung
24.03.2026
-
Keine Signale für eine Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
20.03.2026
-
Söder fordert Erhöhung der Entfernungspauschale
19.03.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
18.03.2026