Start-ups fordern verbesserte Mitarbeiterbeteiligung
Start-ups planten trotz aller Krisen im Schnitt 9 Neueinstellungen, doch die Personalsuche werde immer schwieriger, heißt es im zehnten "Deutschen Startup-Monitor", den der Bundesverband Deutsche Startups am Donnerstag in Berlin vorlegte.
Verschärfung des Fachkräftemangels
Der Fachkräftemangel unter Start-ups habe sich erneut verschärft und sei für knapp 35 Prozent der Start-ups eine zentrale Herausforderung. An der Umfrage in Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC und der Universität Duisburg Essen haben sich knapp 2000 deutsche Start-ups beteiligt. In der Studie vor einem Jahr hatten fast 27 Prozent der Start-ups den Fachkräftemangel als zentrales Problem bezeichnet, 2020 waren es erst 17 Prozent gewesen.
Mitarbeiterbeteiligung als Anreiz
Als Strategie gegen den Fachkräftemangel forderten 92 Prozent der Start-ups mit mehr als 25 Beschäftigten vom Gesetzgeber attraktivere Regelungen für Mitarbeiterbeteiligungen, heißt es in der Studie. "Deutschland liegt bei den Bedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen europaweit auf dem letzten Platz. Das ist ein gravierender Nachteil für den deutschen Start-up-Standort", sagte Verbandsgeschäftsführerin Franziska Teubert. Die Branche sei im weltweiten Wettbewerb um Talente dringend auf Mitarbeiterbeteiligungen angewiesen.
Die Mitarbeiterbeteiligung etwa über Firmenanteile kann für Beschäftigte von Start-ups lukrativ sein. Denn die Aussicht auf einen späteren Börsengang oder der Verkauf eines Start-ups an Investoren ("Exit") für viel Geld bietet Beschäftigten einen großen Anreiz.
Neue Steuerregelnln zur Mitarbeiterbeteiligung untauglich
Doch die vor einem Jahr in Kraft getretenen Regeln zur Mitarbeiterbeteiligung seien praxisuntauglich, moniert Teubert, Geschäftsführerin des Startup-Verbandes. Auch bisherige Vorschläge von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) seien unzureichend. So drohe Beschäftigten mit Firmenanteilen weiter eine Besteuerung, auch wenn gar kein Geld für einen Exit geflossen sei. Diese Besteuerung imaginärer Einkünfte passiere beim Jobwechsel oder spätestens nach zwölf Jahren. Zudem würden größere Start-ups von den Regeln ganz ausgeschlossen. Auch eine Anhebung der jährlichen Steuerfreibeträge helfe Start-ups nicht, denn es gehe ja um einmalige Erlöse im Exit-Fall. Teubert forderte daher einen zweiten Anlauf, um die Bedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen zu verbessern.
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