Steuer auf Online-Glücksspiel
Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und zur Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetzes vor dem Hintergrund eingebracht, dass nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag 2021 der Länder Onlinepoker und virtuelles Automatenspiel im Juli legal werden. Diesen Gesetzentwurf hatte der Bundestag am 23.6.2021 unverändert übernommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am 25.6.2021.
Pauschale Besteuerung
Anders als beim herkömmlichen Glücksspiel, wo der Teil der Einnahmen, der nicht wieder als Gewinn ausgeschüttet wird, mit rund 25 Prozent besteuert wird, sollen beim anders strukturierten Online-Glücksspiel sämtliche Einnahmen pauschal mit 5,3 Prozent besteuert werden.
Bei einer Anhörung im Bundestag wurde dies kritisiert. Befürchtet wird, dass Anbieter nun ihre Auszahlungsquote auf ein Niveau senken, das die Spieler in den Schwarzmarkt treibe.
Besteuerungsgegenstände des Rennwett- und Lotteriegesetzes
Die Besteuerungsgegenstände des Rennwett- und Lotteriegesetzes werden in Anlehnung an § 40 AO so allgemein formuliert, dass sie das jeweilige Glücksspiel auch dann erfassen, wenn es ohne die erforderliche Erlaubnis veranstaltet wird oder nicht erlaubnisfähig ist. Alle Steuerarten sind als Anmeldesteuern konzipiert, bei denen der Steuerpflichtige die Steuer selbst zu berechnen, anzumelden und zu entrichten hat.
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