Gesetzgebung & Politik

Steuerabkommen mit Irland


Die Bundesrepublik Deutschland hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland abgeschlossen, wozu nun ein Gesetzentwurf vorliegt.

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen (17/6258) vorgelegt.

Das Abkommen ersetzt das Doppelbesteuerungsabkommen von 1962, das nach Angaben der Bundesregierung nicht mehr dem Stand der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten entspricht. Das neue Abkommen orientiere sich am OECD-Standard.


0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion