Steuerabkommen mit Irland
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen (17/6258) vorgelegt.
Das Abkommen ersetzt das Doppelbesteuerungsabkommen von 1962, das nach Angaben der Bundesregierung nicht mehr dem Stand der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten entspricht. Das neue Abkommen orientiere sich am OECD-Standard.
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