Steuerfreiheit für das Jobticket gefordert
In einer
Pressemitteilung führen die Finanzminister aus, dass bislang bei der Gewährung eines kostenlosen oder verbilligten Jobtickets der daraus resultierende geldwerte Vorteil zu versteuern ist. Zum Ausgleich gebe es nur die 44-EUR-Freigrenze, so sie nicht schon anderweitig belegt ist. Weil der Arbeitgeber – neben den Kosten an die Verkehrsbetriebe – auch die Steuer an das Finanzamt zahlen muss, verteuere sich die Gewährung von Jobtickets. Dies mache das Jobticket aus Unternehmenssicht unattraktiv – vor allem bei höheren Zuschüssen. Alternativ könne der Arbeitgeber die Pauschalversteuerung verweigern. Dann jedoch müsse der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil individuell im Rahmen seiner Steuererklärung versteuern. Dies führe zu zusätzlichen Belastungen für den Arbeitnehmer, die seine Vorteile aus dem Jobticket deutlich verringerten.
Eine eigenständige Steuerfreistellung mache das Jobticket für Unternehmen attraktiver
Mit einer Steuerfreiheit bestehe auch die Chance, dass manche Arbeitgeber den Zuschuss für die Fahrkarte erhöhen und mehr Menschen auf Bus und Bahn umsteigen. Bisher ist für viele Firmen die Freigrenze von 44 EUR zugleich der Maximalbetrag, mit dem sie das Jobticket unterstützen. Da auch viel Verwaltungsarbeit entfalle, reduziere das auch den Aufwand für Unternehmen und Steuerverwaltung.
Über die Initiative beider Länder wird das Plenum des Bundesrates in seiner nächsten Sitzung am 21.9.2018 abstimmen.
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