Steuerfreiheit von Lieferungen an im Ausland stationierte Truppen

Die EU-Kommission möchte eine Steuerbefreiung für Lieferungen an im Ausland stationierte Streitkräfte ähnlich dem NATO-Modell einführen.

Daher hat Sie am 24.4.2019 den Vorschlag für eine Richtlinie verabschiedet, wonach Lieferungen an Streitkräfte von der Mehrwertsteuer (MwSt.) und den Verbrauchsteuern befreit werden sollen, wenn diese Streitkräfte außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaats eingesetzt werden und sich an europäischen Verteidigungsanstrengungen beteiligen.

Angleichung an Regelungen für Nato-Einsätze

Lieferungen an Streitkräfte, die an einem NATO-Verteidigungseinsatz teilnehmen, können bereits von solchen Ausnahmen profitieren. Der Vorschlag soll daher die Gleichbehandlung der Verteidigungsbemühungen im Rahmen der NATO und der EU in Bezug auf Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern gewährleisten.

Damit soll die wachsende Bedeutung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und der militärischen Mobilität an, die Lieferungen wie Ausbildungsmaterial, Unterkunft, Verpflegung und Treibstoff erfordern, anerkannt werden.


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Steueränderungen