Steuerzahlungen von multinationalen Unternehmen transparenter machen
Der Vorschlag stützt sich auf die Arbeit der Kommission zur Bekämpfung der Steuervermeidung durch Unternehmen in Europa. Den EU‑Mitgliedstaaten entgehen durch aktive Steuervermeidungspolitik von Unternehmen jährlich Steuereinnahmen in geschätzter Höhe von 50 bis 70 Mrd. EUR. Ergänzend zu früheren Vorschlägen, mit denen der Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden verbessert werden soll, würden in der EU tätige multinationale Unternehmen mit weltweiten Einnahmen von mehr als 750 Mio. EUR pro Jahr verpflichtet, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Mitgliedstaaten darzulegen, wo in der EU sie ihre Gewinne erzielen und Steuern bezahlen. Die gleichen Regeln würden auch für in Europa tätige nichteuropäische Unternehmen gelten. Ferner müssten die Unternehmen den außerhalb der EU gezahlten Gesamtsteuerbetrag in aggregierter Form veröffentlichen.
Rechenschaftspflicht verstärken
Bei dem Vorschlag handelt es sich um ein einfaches, verhältnismäßiges Mittel, um die Rechenschaftspflicht der großen multinationalen Unternehmen im Steuerbereich zu verstärken, ohne ihre Wettbewerbsfähigkeit zu beeinträchtigen. Die neuen Anforderungen werden für Tausende von großen Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Europa gelten, kleine und mittlere Unternehmen hingegen nicht beeinträchtigen.
Transparenz der Geschäftstätigkeit
Der Vorschlag sieht auch strengere Anforderungen in Bezug auf die Transparenz der Geschäftstätigkeit der Unternehmen in Ländern vor, die die internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich nicht einhalten. Wie schon in ihrer externen Steuerstrategie dargelegt, verfolgt die Kommission das Ziel, so schnell wie möglich die erste gemeinsame EU‑Liste solcher Steueroasen aufzustellen.
Stellungnahmen
Der für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Vizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte dazu:
"Die Bekämpfung der Steuervermeidung gehört zu den wichtigsten Anliegen dieser Kommission. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Finanzämtern muss Hand in Hand gehen mit öffentlicher Transparenz. Heute machen wir Informationen über die von multinationalen Unternehmensgruppen gezahlten Ertragssteuern für die Öffentlichkeit leicht zugänglich, unter angemessener Wahrung der Geschäftsgeheimnisse und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand für KMU. Mit der Verabschiedung dieses Vorschlags stellt Europa unter Beweis, dass es gewillt ist, bei der Bekämpfung von Steuervermeidung eine Vorreiterrolle zu spielen."
Kommissar Jonathan Hill erklärte:
"Wirtschaft und Gesellschaft sind auf ein faire Steuersystem angewiesen, und der Grundsatz der Steuergerechtigkeit gilt für Einzelpersonen und Unternehmen. Es ist heutzutage aber so, dass einige multinationale Unternehmen dank komplizierter Steuermodelle fast ein Drittel weniger Steuern zahlen können als Unternehmen, die nur in einem Land tätig sind. Unser Vorschlag zur Verbesserung der Transparenz trägt dazu bei, die Rechenschaftspflicht der Unternehmen zu stärken. Der Wettbewerb zwischen Unternehmen soll weniger von der Unternehmensgröße abhängen und damit fairer werden."
Änderung der Rechnungslegungsrichtlinie
Mit dem heutigen Vorschlag wird die Rechnungslegungsrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) dahingehend geändert, dass große Unternehmensgruppen jährlich einen Bericht veröffentlichen müssen, in dem sie die erwirtschafteten Gewinne, die noch zu zahlenden und die gezahlten Steuern je Mitgliedstaat offen legen. Diese Angaben werden fünf Jahre lang verfügbar bleiben. Hintergrundinformationen (Umsatz, Beschäftigte und der Art der Geschäftstätigkeit) werden eine fundierte Analyse ermöglichen und müssen für jedes EU‑Land veröffentlicht werden, in dem ein Unternehmen tätig ist, sowie für diejenigen Steuergebiete, die die internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich nicht einhalten (so genannte Steueroasen). Ferner müssen für die Geschäftstätigkeit in anderen Steuergebieten weltweit aggregierte Zahlen veröffentlicht werden. Der Vorschlag wurde sorgfältig austariert, um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Geschäftsinformationen veröffentlicht werden.
Initiativen der Kommission zur Bekämpfung der Steuervermeidung
Die Verpflichtung zu einer länderspezifischen öffentlichen Berichterstattung baut auf den jüngsten Initiativen der Kommission zur Bekämpfung der Steuervermeidung auf (IP/16/159) und versetzt die Bürger in die Lage, das Steuerverhalten multinationaler Unternehmen zu verfolgen. Dies wiederum bildet einen Anreiz für die Unternehmen, Steuern dort zu zahlen, wo der entsprechende Gewinn erwirtschaftet wurde.
Die Berichterstattung wird ferner dazu beitragen, die Steuersysteme der Mitgliedstaaten genauer zu verstehen und Schlupflöcher bzw. Unstimmigkeiten aufzuspüren, so dass sich ein klareres Bild der Ursachen und Folgen von Steuervermeidung durch die Unternehmen ergibt.
Hintergrund
Im Juni 2015 leitete die Kommission eine umfangreiche Folgenabschätzung zur etwaigen Einführung öffentlicher Berichterstattungspflichten für multinationale Unternehmen in die Wege, die in der EU tätig sind. Hierzu wurden eine eingehende Analyse der verschiedenen Handlungsoptionen sowie gezielte Konsultationen durchgeführt, um Ziele, Nutzen und Risiken von größerer Transparenz im Bereich der Unternehmensbesteuerung abzuwägen und zu prüfen, welche Schutzmaßnahmen dabei notwendig wären. Der heutige Vorschlag ist das Ergebnis dieser Arbeit.
Dieser Vorschlag steht in engem Zusammenhang mit der Überarbeitung Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit, über die die EU‑Mitgliedstaaten im März 2016 eine politische Einigung erzielt hatten. Dort ist vorgesehen, dass bestimmte multinationale Unternehmen den EU‑Steuerbehörden eine länderspezifische Berichterstattung vorlegen müssen. Die Überarbeitung dient der Umsetzung des BEPS-Aktionsplans der OECD, der im November 2015 in Antalya von den Staats- und Regierungschefs der G20 gebilligt wurde.
Nächste Schritte
Dieser Richtlinienvorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat vorgelegt, und die Kommission hofft, dass eine schnelle Verabschiedung im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens möglich sein wird. Nach der Verabschiedung müsste die neue Richtlinie von allen EU‑Mitgliedstaaten innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.
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