Stiftung mahnt Kombireform von Ehegattensplitting und Minijobs an

Eine Kombireform von Ehegattensplitting und Minijobs könnte laut Bertelsmann Stiftung 124.000 Menschen in "gute" Beschäftigung bringen. Davon würden vor allem Frauen profitieren, an die rund 108.000 dieser zusätzlichen sozialversicherungs- und steuerpflichtigen Jobs gehen könnten.

Zu diesem Ergebnis kommen Berechnungen des beauftragten Ifo-Instituts, die die Stiftung in Gütersloh am Mittwoch veröffentlichte.

Aufnahme einer "substanziellen Beschäftigung" lohnt sich häufig nicht

Für viele Frauen und vor allem Mütter lohne sich derzeit die Aufnahme einer "substanziellen Beschäftigung" nicht. Aktuell seien diese auf dem Arbeitsmarkt durch die Kombination aus Ehegattensplitting und den steuer- und abgabenfreien 450-Euro-Jobs benachteiligt, kritisierte die Arbeitsmarkt-Expertin der Stiftung, Manuela Barisic. Aktuell haben von 7,6 Mio. Ehefrauen zwischen 25 und 60 Jahren den Angaben zufolge etwa drei Viertel - rund sechs Mio. Frauen - ein geringeres Einkommen als ihr Partner.

Für diese Zweitverdienerinnen setze das Steuer- und Sozialversicherungssystem falsche Anreize. Sie müssten Einkommensteuer über dem üblichen Eingangssteuersatz von 14 Prozent zahlen. Grund sei das Ehegattensplitting, bei dem ein Ehepaar gemeinsam veranlagt wird. Das führe dazu, dass eine Zweitverdienerin in der Regel demselben Steuersatz unterliege wie der Erstverdiener.

Stiftung schlägt ein Realsplitting vor

Die Stiftung schlägt daher ein Realsplitting vor, bei dem beide Eheleute separat veranlagt werden. Der oft besser verdienende Ehemann dürfte einen Betrag in Höhe von 13.805 EUR - er orientiere sich an rechtlichen Vorgaben etwa zu Unterhaltspflichten und Scheidungsrecht - auf die Partnerin übertragen. Damit lasse sich die Steuerlast für die Zweitverdienerin abbauen, erläuterte die Expertin.

Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln

Zudem sollten Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt werden, indem vom ersten Euro an Abgaben gezahlt würden. Wichtig hier: Der Beitragssatz wäre zunächst sehr gering, würde langsam ansteigen - und erst bei 1.800 EUR wäre volle Sozialversicherungspflicht erreicht. Es gehe nicht um eine Abschaffung von Minijobs, stellte Barisic klar. In der Pandemie habe sich aber noch einmal deutlich gezeigt, dass Minijobs in der derzeitigen Form "die großen Verlierer" waren.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung attraktiver machen

Mit der Kombireform werde für Zweitverdienerinnen eine Arbeit in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung attraktiver. Denn bisher entscheiden sich viele Zweitverdienerinnen für den Minijob, weil sich ein anderer wegen der Steuerlast nicht lohne, schilderte Barisic. Das bisherige Ehegattensplitting rechnet sich vor allem für Paare, bei denen einer viel und der andere deutlich weniger verdient. Aber: "Arbeit muss sich für alle lohnen, insbesondere für Frauen und Mütter." Laut Stiftung würde die angestrebte Änderung insgesamt die unteren 40 Prozent der Einkommen entlasten.

Die Reform könne ein wichtiger Schritt zu mehr Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt sein. "Es muss uns gelingen, Frauen und Mütter aus der Zweitverdienerinnenfalle zu befreien", betonte Barisic. Es sei zu hoffen, dass eine neue Bundesregierung das Thema in den Vordergrund rücke. Für den Staat würde eine Umsetzung der Vorschläge keine zusätzlichen Kosten verursachen.

dpa

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