KöMoG bleibt hinter den Erwartungen zurück
In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Finanzministerien der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Bayern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt v. 10.6.2021 werden weitere Verbesserungen für Personengesellschaften gefordert, um deren steuerliche Benachteiligungen gegenüber Kapitalgesellschaften abzubauen. Ganz konkret soll insbesondere die Besteuerung von thesaurierten Gewinnen zur Stärkung der Betriebe optimiert werden. Das vorliegende Gesetz greife zu kurz. Erforderlich sei eine substanzielle Weiterentwicklung des Unternehmenssteuerrechts
Hintergrund: Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsteuer
Der Gesetzgeber will die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen in der Rechtsform einer KG oder OHG verbessern. Dies soll durch die Einführung einer Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsteuer erreicht werden (mehr dazu in unserem Top-Thema "Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts"). Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Optionsmodell den Versuch, die bisher nicht gegebene Rechtsformneutralität in der Besteuerung besser umzusetzen. Zwar war die Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG dazu ein erster Schritt, doch in der Praxis wurde diese oftmals als zu kompliziert und komplex bemängelt.
Unions-Länderfinanzminister: Deutschland fällt zurück
Die Unions-Länderfinanzminister weisen darauf hin, dass Deutschland internationalen Vergleich bei der Unternehmensbesteuerung immer weiter zurückfalle. Seit mehreren Jahren seien bereits konkrete Reformvorschläge aus den Ländern für eine umfassende Modernisierung des Unternehmenssteuerrechts vorhanden, die Körperschaften und Personenunternehmen gleichermaßen entlasten. Gerade nach der Corona-Krise sei ein international wettbewerbsfähiges Unternehmenssteuerrecht notwendig, um Unternehmen den Neustart nicht durch unverschuldete Wettbewerbsnachteile noch weiter zu erschweren.
Optionmodell nur für wenige große Personenhandelsgesellschaften
Die Option zur Körperschaftsteuer kommt nach Ansicht der Unions-Länderfinanzminister aufgrund ihrer hohen Komplexität und dem damit verbundenen Beratungsaufwand in der Praxis faktisch nur für wenige große Personenhandelsgesellschaften in Betracht. Gerade der Mittelstand als Stütze der Wirtschaftsstruktur und wichtiger Motor des Aufschwungs nach der Krise drohe hier auf der Strecke zu bleiben.
Unions-Ländefinanzminister: Kein Scheitern im Bundesrat
NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper, gleichzeitig Vorsitzender des Finanzausschusses des Bundesrates, signalisierte für die Finanzminister der Union, das Gesetz nicht im Bundesrat scheitern lassen zu wollen. "Auch wenn Olaf Scholz seine Hausaufgaben nicht richtig gemacht hat und mit seinen Vorschlägen weit hinter den berechtigten Erwartungen der Wirtschaft zurückbleibt, wollen wir diesen ersten Verbesserungen nicht im Wege stehen. Das sind wir den Personengesellschaften in unserem Land schuldig, die die Option in Anspruch nehmen könnten. Klar ist aber auch, dass unsere Wirtschaft mehr verdient hat und mehr möglich gewesen wäre. Eine Weiterentwicklung der aktuellen Reformansätze muss daher weit oben auf der Agenda des nächsten Bundesfinanzministers stehen", wird Lienenkämper zitiert.
Die drei Landesfinanzminister der Grünen haben sich laut Medienberichten dafür ausgesprochen dem Gesetz nicht zuzustimmen und stattdessen den Vermittlungsausschuss anzurufen. Fraglich ist nun, wie sich die weiteren mit den Grünen gebildeten Landesregierungen am 25.5.2021 im Bundesrat verhalten werden.
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