Vorzeitig regulärer Umsatzsteuersatz auf Gas
Entsprechende Pläne von Finanzminister Christian Lindner billigte das Kabinett am Mittwoch nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur.
Wegen der hohen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Bundesregierung den Umsatzsteuersatz vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt und Gas so billiger gemacht. Nun soll diese Sonderregelung drei Monate früher als geplant bereits zum Jahreswechsel auslaufen. Vom Bundestag müsste dies aber noch beschlossen werden. Experten erwarten dadurch mitten in der Heizsaison wieder höhere Gaspreise.
Senkung war nur kurzfristige Entlastung
Die Senkung sei immer nur als kurzfristige Entlastung geplant gewesen, hieß es aus dem Finanzministerium. Die Preise seien zuletzt schneller gesunken als man gedacht habe, der Energiemarkt habe sich beruhigt. Als "Versicherung" für den Fall eines unerwarteten Preisanstiegs plant der Bund, die Energiepreisbremsen bis ins Frühjahr zu verlängern.
Union sieht Widerspruch
Die Union appellierte an die Ampel-Fraktionen, im Bundestag noch die Notbremse zu ziehen. "Es wäre ja absurd, zeitgleich die Energiepreisbremsen zu verlängern und die Mehrwertsteuer auf Gas zu erhöhen. Das ist ein Widerspruch in sich", sagte Fraktionsvize Andreas Jung. Im Winter könne sich die Energiesituation noch einmal zuspitzen. "Eine Zusatzbelastung mitten im Winter ist deshalb ganz sicher das falsche Signal."
Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hält die Entscheidung für falsch. "Diese Steuererhöhung würde die Gas- und Wärmepreise ab 1.1.2024 um 12 Prozentpunkte verteuern und damit die Bürgerinnen und Bürger mitten in der Heizsaison belasten", sagte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Allein die Staatskasse profitiere. "Wir hoffen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags besonnen diese Entscheidung korrigieren und die Steuererhöhung im Parlament stoppen."
Für die Staatskassen dürfte die frühere Rückkehr zum höheren Steuersatz rund 2,1 Mrd. EUR mehr Steuereinnahmen bedeuten.
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Joa Falken
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Der VKU möchte offenbar, dass die monatlichen Zahlungen just zum Ende der Heizperiode nach oben schnellen. Schließlich gibt es fast immer monatliche Abschläge für eine übers Jahr gemittelte Verbrauchsmenge.
"Diese Steuererhöhung würde die Gas- und Wärmepreise ab 1.1.2024 um 12 Prozentpunkte verteuern und damit die Bürgerinnen und Bürger mitten in der Heizsaison belasten"