Weitgehende Einigung bei europäischer Erbrechtsverordnung
Die neue Verordnung soll europaweit Klarheit bringen, welches nationale Erbrecht für grenzüberschreitende Erbfälle gilt, ob also zum Beispiel für einen in Deutschland lebenden Franzosen das deutsche oder das französische Recht anzuwenden ist.
Im Regelfall soll künftig an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers angeknüpft werden, dem Erblasser aber zusätzlich die Möglichkeit gegeben werden, sein Heimatrecht zu wählen. Der in Deutschland lebende Franzose würde also grundsätzlich nach deutschem Recht vererben, könnte sich aber auch für das französische Erbrecht entscheiden.
Ein neues Europäisches Nachlasszeugnis soll die Abwicklung von grenzüberschreitenden Erbfällen innerhalb der EU erleichtern. Noch nicht abschließend geklärt ist, ob für die Bestellung eines Nachlassverwalters Sonderregeln geltend sollen. Im Übrigen muss noch eine Einigung mit dem Europäischen Parlament erfolgen.
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
22.2539
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
7.4307
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
6.761449
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
4.226
-
Wachstumschancengesetz verkündet
3.8694
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.8921
-
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
1.938
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.472
-
Grundsteuer ab 2025 in Berlin
1.034
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
9263
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
19.11.20249
-
Siebte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung
18.11.2024
-
Grüne wollen Erbschaftsteuer vereinfachen
18.11.2024
-
Einigung über ViDA-Paket
07.11.2024
-
Reformen-Cockpit Steuern
07.11.2024
-
DAC8-Umsetzungsgesetz
06.11.2024
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
21.10.2024
-
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
21.10.2024
-
Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
21.10.2024
-
Bürgerbewegung Finanzwende warnt Bundesrat vor Viertem Bürokratieentlastungsgesetz
17.10.2024