Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Prozeßkostenhilfe bei unsubstantiiertem Vorbringen

 

Leitsatz (NV)

Einem nicht durch einen Rechtsanwalt /Steuerberater vertretenen Antragsteller kann PKH für ein Beschwerdeverfahren vor dem BFH nicht gewährt werden, wenn sein Vorbringen nicht im Zusammenhang mit dem Rechtsmittelbegehren steht und auch keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Beschwerde Aussicht auf Erfolg haben könnte, wenn sie - nach Bewilligung von PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts - von einem fachkundigen Vertreter des Antragstellers begründet würde.

 

Normenkette

FGO § 142; ZPO § 114

 

Fundstellen

Haufe-Index 418200

BFH/NV 1992, 543

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