Entscheidungsstichwort (Thema)
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
Leitsatz (NV)
Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ist nicht in der für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde gebotenen Weise dargelegt, wenn zwar eine abstrakte Rechtsfrage benannt, die über den Streitfall hinausgehende Bedeutung der an dem vorliegenden Sachverhalt orientierten Rechtsfrage aber nicht angesprochen worden ist.
Normenkette
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 3
Fundstellen
Haufe-Index 419817 |
BFH/NV 1994, 812 |
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