Entscheidungsstichwort (Thema)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist
Leitsatz (NV)
1. Die Rechtskraft eines Beschlusses des BFH, mit dem dieser eine Beschwerde gegen die Nichtbewilligung von Prozeßkostenhilfe als unzulässig verworfen hat, steht einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur bei identischem Streitgegenstand entgegen.
2. Die Versicherung in einem Antrag auf PKH, daß die in einem früheren Antrag auf PKH gemachten Angaben noch ,,im wesentlichen" zuträfen, entspricht nicht den an eine Bezugnahme zu stellenden Anforderungen.
Normenkette
FGO §§ 56, 129, 142; ZPO § 117
Verfahrensgang
FG Baden-Württemberg |
Fundstellen
Haufe-Index 417678 |
BFH/NV 1991, 613 |
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