Entscheidungsstichwort (Thema)
Beschwerdeeinlegung durch Steuerberatungsgesellschaft
Leitsatz (NV)
1. Eine unter dem Briefkopf einer Steuerberatungsgesellschaft mbH eingelegte, von einem Steuerberater mit dem Zusatz ,,Steuerberatungsgesellschaft" unterschriebene Beschwerde ist unzulässig.
2. Eine Umdeutung in eine Beschwerde des Steuerberaters ist nicht möglich.
Normenkette
Verfahrensgang
FG Münster |
Fundstellen
Haufe-Index 417150 |
BFH/NV 1991, 259 |
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