Entscheidungsstichwort (Thema)

Verletzung der Sachaufklärungspflicht

 

Leitsatz (NV)

1. Die Sachaufklärungspflicht wird durch Übergehen eines Beweisantrags nur verletzt, wenn u. a. kein Rügeverzicht vorliegt. Das ist in der NZB schlüssig darzulegen.

2. Die Frage, in welcher Form die tatsächliche Durchführung eines Vertrages zwischen nahen Angehörigen nachzuweisen ist, richtet sich nach der Situation im Einzelfall. Der Steuerpflichtige darf sich dabei grundsätzlich jeder Form des Nachweises bedienen.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, §§ 96, 76; ZPO § 295

 

Verfahrensgang

FG Rheinland-Pfalz

 

Fundstellen

Haufe-Index 420487

BFH/NV 1995, 802

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