Rz. 5
Stand: EL 120 – ET: 12/2019
Die Inanspruchnahme von AfA setzt voraus, dass der Stpfl oder sein Rechtsvorgänger Anschaffungs- oder Herstellungskosten getragen hat. Deshalb kann der Gewinner eines von einem Unternehmen im eigenen betrieblichen Werbeinteresse verlosten WG mangels eigener Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung keine AfA in Anspruch nehmen (BFH 214, 58 = BStBl 2006 II, 754 zum Gewinn eines Fertighauses).
Rz. 6
Stand: EL 120 – ET: 12/2019
Arbeitsmittel mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer, die der ArbN selbst beschafft, dürfen nicht bereits im Jahr der Anschaffung (Bezahlung) voll als WK abgesetzt werden (BFH 111, 341 = BStBl 1974 II, 306). Abziehbar ist nur ein der Gesamtnutzungsdauer entsprechender Teil der Anschaffungskosten (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 7 EStG). Unter Nutzungsdauer ist der Zeitraum zu verstehen, in dem das WG erfahrungsgemäß verwendet oder genutzt werden kann, nicht der Zeitraum der tatsächlichen Nutzung. Die zu schätzende Nutzungsdauer wird bestimmt durch den technischen Verschleiß oder entsprechende Überalterung, die wirtschaftliche Entwertung sowie rechtliche Gegebenheiten, die die Nutzungsdauer eines Gegenstands begrenzen können. Auszugehen ist von der technischen Nutzungsdauer, also dem Zeitraum, in dem sich das WG technisch abnutzt und der regelmäßig mit der wirtschaftlichen Nutzungsdauer übereinstimmt. Sofern die wirtschaftliche Nutzungsdauer ausnahmsweise kürzer ist, kann diese nur berücksichtigt werden, wenn das Wirtschaftsgut vor Ablauf der technischen Nutzungsdauer objektiv wirtschaftlich wertlos wird (BFH 184, 522 = BStBl 1998 II, 59). Die AfA-Tabellen (BMF vom 15.12.2000, BStBl 2000 I, 1532) bieten auch im Bereich der > Überschusseinkünfte einen Anhaltspunkt für die Nutzungsdauer. Zu weiteren Hinweisen > Computer Rz 8, > Kraftfahrzeugkosten Rz 6. Zu Sonderfällen > Rz 7.
Rz. 7
Stand: EL 120 – ET: 12/2019
Bewusst versäumte AfA dürfen in späteren Jahren nicht nachgeholt werden; es sei denn, die AfA wurde ausschließlich aus außersteuerlichen Gründen zu niedrig oder gar nicht angesetzt. Versehentlich unterlassene AfA kann nachgeholt werden; dazu ist der Restwert auf die restliche Nutzungsdauer zu verteilen (BFH 131, 229 = BStBl 1981 II, 255 mwN); anders bleiben bei Gebäuden die gesetzlichen Abschreibungssätze unverändert (BFH 141, 518 = BStBl 1984 II, 709).
Rz. 8
Stand: EL 120 – ET: 12/2019
Geringwertige Wirtschaftsgüter: Die Anschaffungskosten von Arbeitsmitteln können im Jahr ihrer Verausgabung voll als WK abgezogen werden, wenn sie für das einzelne Arbeitsmittel 800 EUR nicht übersteigen (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 6, 7 Satz 2 iVm § 6 Abs 2 Sätze 1 bis 3 EStG; bis VZ 2017 Wertgrenze von 410 EUR). Die Wertgrenze von 800 EUR gilt ohne Umsatzsteuer (> R 9.12 LStR). Die Bildung von Sammelposten ist im Bereich der für die > Überschusseinkünfte anzusetzenden WK nicht vorgesehen (§ 6 Abs 2a EStG ist nicht anwendbar, da kein Verweis in § 9 EStG).
Rz. 9
Stand: EL 120 – ET: 12/2019
Welche Teile bei einer Sachgesamtheit zu einem WG gehören und damit ein > Arbeitsmittel sind, für das die Wertgrenze von 800 EUR gilt (zB Computer mit Zubehör), bestimmt sich nach § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 7 Satz 2 iVm § 6 Abs 2 Sätze 2 und 3 EStG. Danach kommt es darauf an, ob ein WG selbständig bewertbar und selbständig nutzbar ist (vgl R 6.13 EStR). IdR nicht selbständig bewertbar sind Peripherie-Geräte eines PC (BFH 205, 220 = BStBl 2004 II, 958; im Einzelnen > Computer Rz 8 ff). Selbständig nutzbare geringwertige Wirtschaftsgüter sind hingegen Schreibtisch, Rollcontainer, Aktenregal, Leuchte und Computertisch (BFH 186, 572 = BStBl 1998 II, 789) auch wenn sie miteinander verbunden oder verschraubt sind (BFH 196, 429 = BStBl 2002 II, 100). Handwerkzeuge (> Werkzeuggeld Rz 2) sind selbständig nutzbar; anders ist es bei maschinengebundenem Werkzeug (vgl BFH 179, 522 = BStBl 1996 II, 166, dort zu Entgraterwalze, verschiedenartigen Bohrern und Fräsern, Wendeplatten etc in einer mechanischen Werkstatt).
Der Austausch von einzelnen Komponenten einer Sachgesamtheit (die über die AfA abgeschrieben wird) führt auch unter der Wertgrenze von 800 EUR nicht zu sofort abziehbarem Aufwand; es ist entsprechend der Nutzungsdauer dieses Teils abzuschreiben (BFH/NV 2010, 2253).
Rz. 10
Stand: EL 120 – ET: 12/2019
AfA sind erst von dem Monat an zulässig, in dem das WG geliefert wird. Deshalb werden Anzahlungen zB für ein später zu lieferndes Fahrzeug noch nicht abgesetzt. Das gilt auch für eine verlorene Anzahlung (zB bei Veruntreuung durch den Verkäufer), weil das Kfz zu den WG gehört, bei denen erst die tatsächliche Verwendung eine Abgrenzung zwischen nicht abziehbaren Aufwendungen für die private > Lebensführung und > Werbungskosten zulässt (BFH 115, 469 = BStBl 1975 II, 641). Zum Verlust von Reisegepäck > Reisekosten Rz 129.
Wird der Anschaffungsvorgang in vollem Umfang rückgängig gemacht, ist die zur Inanspruchnahme der AfA notwendige Belastung für die weiteren Monate im Jahr der Rückgängigmachung nicht mehr gegeben (BFH 220, 2...