Stand: EL 122 – ET: 05/2020

Die Versicherung gegen Schäden aus einem Einbruch ist eine > Sachversicherung. Die Prämien sind keine SA (> Sonderausgaben Rz 25). Für die Versicherung des Arbeitszimmers können die Prämien aber – anteilig – > Werbungskosten sein (> Arbeitszimmer Rz 54).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?