Auf einen Blick:

Alleinerziehende, die alleinstehen und mit Kind eine Haushaltsgemeinschaft bilden, erhalten den zusätzlichen Entlastungsbetrag des § 24b EStG. Bei ArbN wird er über die Steuerklasse II beim Steuerabzug berücksichtigt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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