Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat ihren Sitz in Luxemburg. Sie hat zahlreiche Außenstellen, auch außerhalb der EU. Für das Personal der EIB und die Vertreter der Mitgliedstaaten, die an den Arbeiten der EIB teilnehmen, gelten die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union entsprechend (Art 343 AEUV iVm Art 20 und Art 12 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der EU, ABl EU C 326 vom 26.10.2012, S 194 und 266ff; BStBl 1965 II, 1482); zu Einzelheiten > Europäische Union Rz 14 ff.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?