Rz. 1
Stand: EL 111 – ET: 01/2017
Eine Versicherung des Hausrats ist eine > Sachversicherung. Die Prämien sind keine > Sonderausgaben Rz 25. Ist die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers mitversichert, sind die Prämien ggf anteilig WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (> Arbeitszimmer Rz 54). Soweit Prämien für eine Feuerversicherung begrifflich WK bei den Einkünften aus > Vermietung und Verpachtung darstellen, sind sie dort zu berücksichtigen.
Rz. 2
Stand: EL 111 – ET: 01/2017
Beiträge zu einer Feuerversicherung sind nicht als AgB nach § 33 EStG abziehbar, selbst wenn ein schutzwürdiges Kulturgut versichert wird. Zu Einzelheiten > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Denkmal.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen