Stand: EL 122 – ET: 05/2020

Lehrgangskosten können > Werbungskosten (§ 9 Abs 1 Satz 1 EStG), > Sonderausgaben (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG) oder nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung sein (§ 12 Nr 1 Satz 2 EStG). Zu Einzelheiten > Bildungsaufwendungen, > Fortbildungsveranstaltungen, > Sprachkurse, > Studienreisen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?