Rz. 127
Stand: EL 134 – ET: 06/2023
§ 3 Nr 61 EStG befreit bestimmte Leistungen nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz an Entwicklungshelfer. Zur Definition des Begriffs Entwicklungshelfer und der steuerfreien Leistungen > Entwicklungshelfer.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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