Auf einen Blick:

Die in § 38b EStG geregelte Einreihung in eine bestimmte Steuerklasse eröffnet die Anwendung des auf die persönlichen Verhältnisse des ArbN abgestimmten Steuertarifs sowie der über die Steuerklasse beim LSt-Abzug zu berücksichtigenden Steuerfrei- und Pauschbeträge.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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