Rz. 1
Stand: EL 106 – ET: 06/2015
Ein DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen besteht nicht. Der ATE ist anwendbar (> Auslandstätigkeitserlass). Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung > Inländische Arbeitnehmer im Ausland. Zur Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c EStG > Ausland Rz 25 ff.
Rz. 2
Stand: EL 106 – ET: 06/2015
Der Sudan gehört zur Ländergruppe 4 (> Anh 2 Ländergruppen ). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Ausland). Zum > Kaufkraftausgleich vgl BMF vom 07.04.2015, BStBl 2015 I, 263.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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