Rz. 1
Stand: EL 107 – ET: 09/2015
Ein DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen besteht mit der Demokratischen Republik Timor-Leste (auch als Osttimor bezeichnet) nicht. Der ATE ist anwendbar (> Auslandstätigkeitserlass). Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c EStG > Ausland Rz 25 ff, > Inländische Arbeitnehmer im Ausland.
Rz. 2
Stand: EL 107 – ET: 09/2015
Timor-Leste gehört zur Ländergruppe 4 (> Anh 2 Ländergruppen ). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Ausland).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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