Rz. 8
Sobald die Themen priorisiert wurden, ist zu bestimmen, welche Leistungsinformationen die sinnvollsten Aussagen über die Art und Weise sowie die Effektivität des Managements des betreffenden Themas treffen. Idealerweise sollte eine Deckungsgleichheit zwischen dem, was innerhalb eines Themenfelds durch definierte Leistungsindikatoren gemessen wird, und den daraus abgeleiteten Handlungen des Unternehmens, die einen Beitrag zu selbigen leisten, bestehen. Eine gute Kennzahl zieht Maßnahmen nach sich. Wird bspw. eine Kennzahl Personalfluktuation berichtet, und zeigt diese den Wert 5 % an, dann lautet die Frage: "Welche Maßnahme soll diese Zahl auslösen?" Lautet die Antwort, dass diese Zahl nur berichtet wird, weil man sie eben hat, ist das nicht ausreichend. Eine gute Kennzahl warnt, sie veranlasst, etwas zu verstärken, zu unterlassen oder zu korrigieren, d. h., sie liefert einen Steuerungsimpuls. Gute Kennzahlen sind möglichst nahe am operativen Geschäft anzusetzen, und den Entscheidern ist mit möglichst geringem Verzug über Effektivität, Effizienz und Zielkonformität Rückmeldung zu geben.
Rz. 9
Unternehmen, die mit der strategischen Betrachtung des Themas Nachhaltigkeit und/oder der Berichterstattung beginnen, müssen häufig zunächst mit qualitativen Zielen und zugehörigen Leistungsinformationen beginnen – bspw. wenn es anfänglich um die Schaffung notwendiger interner Voraussetzungen für ein konkret messbares Ziel geht. Dies hängt wiederum vom Reifegrad und Branchenfokus der Organisation sowie von den vorhandenen organisatorischen, personellen und technischen Rahmenbedingungen ab, d. h., was realistisch machbar ist. Gleichzeitig gilt häufig das weithin bekannte Zitat: "was nicht gemessen wird, wird nicht gesteuert" (Peter Drucker). Es ist also ratsam, zügig die Voraussetzungen für messbare Kennzahlen herzustellen.
Rz. 10
Auch wenn die Situation jedes Unternehmens individuell ist, so haben verschiedene Standards (z. B. ESRS 1) grundlegende Gütekriterien für Informationen definiert, die bei der Konzeption geeigneter Leistungsinformationen, insbes. Leistungsindikatoren/-kennzahlen Hilfestellung geben. Die Anwendung hilft, ausgewählte Leistungsinformationen auf Eignung und Qualität zu überprüfen.
Relevanz |
Glaubwürdigkeit |
Verständlichkeit |
Vergleichbarkeit |
Überprüfbarkeit |
Die Indikatoren sind dann relevant, wenn sie bedeutenden Einfluss auf die Entscheidung der Stakeholder dieser Information haben. Bei dieser Einschätzung hilft die Wesentlichkeitsbewertung. Wesentliche Themen und Indikatoren sowie die Berichtsgrenzen sollten hinreichend abgedeckt werden, um erhebliche ökonomische, ökologische und soziale Auswirkungen darzustellen und Stakeholdern eine Beurteilung der Leistung der berichtenden Organisation im betrachteten Zeitraum zu ermöglichen. |
Die Informationen, insbes. Daten, sollten so genau und eindeutig definiert sein, dass Stakeholder die Leistung der Organisation bewerten können. Hierbei sind Vollständigkeit, Neutralität und Genauigkeit entscheidend. Neutralität meint, dass positive und negative Aspekte der Leistung der Organisation gleichermaßen berichtet werden, d. h. ein ausgewogenes Bild der Leistung vermittelt wird. Genauigkeit bedeutet, dass wesentliche Falschdarstellungen durch z. B. adäquate interne Kontrollen vermieden werden. |
Informationen sollten so zur Verfügung gestellt werden, dass sie für Stakeholder, die diese nutzen, verständlich und nachvollziehbar sind. Dies bedeutet z. B. dass Angaben stets die spezifische Situation der Organisation repräsentieren und sich auf wesentliche Inhalte beschränken. |
Informationen sollten konsistent sein, z. B. im Hinblick auf Methodik und Berichtsgrenzen. Die Leistung der Organisation sollte sich im Zeitverlauf, in Bezug auf Zielsetzungen oder aber mit der Leistung anderer Organisationen vergleichen lassen. |
Die bei der Zusammenstellung der Leistungsinformation verwendeten Informationen und Verfahren sollten so erfasst, dokumentiert, zusammengestellt, analysiert und offengelegt werden, dass sie überprüfbar sind und die Qualität und Wesentlichkeit der Informationen begründet werden. |
Quellen: GRI, ISAE 3000, ESRS 1 |
Quellen: GRI, ESRS 1 |
Quellen: GRI, ESRS 1, ISAE 3000 |
Quelle: GRI, ESRS 1 |
Quellen: GRI, ESRS 1, ISAE 3000 |
Tab. 1: Grundlegende Prinzipien zur Konzeption von Leistungsinformationen
Rz. 11
Schon während der Definition geeigneter Leistungsinformationen muss das Thema der Erhebung dieser, d. h. die Erhebung der Daten, durchdacht werden: Gibt es die Daten bereits? Wer in der Organisation kann die Informationen zur Verfügung stellen? Liegen diese für die gesamte Organisation vor? Wie und wie häufig sollen die Daten erhoben werden? usw.
Nur so kann eine definierte Leistungsinformation auch den intendierten Steuerungszweck erfüllen.
Eine wesentliche Aufgabe ist die Einrichtung geeigneter Prozesse und Strukturen, um bei der Informationserhebung und -aufbereitung die oben beschriebenen Qualitätskriterien (Tab. 1) zu erfüllen.
Rz. 12
Für die P...