Rz. 8
Wie in Abb. 1 dargestellt, untergliedert sich der erste Satz der ESRS in 12 branchenübergreifende Standards, wobei 2 übergreifende "Querschnittsstandards" (ESRS 1 und ESRS 2) sowie 10 themenspezifische Standards (ESRS E1–ESRS E5, ESRS S1–ESRS S4, ESRS G1) vorgesehen sind. Die ESRS orientieren sich in ihrer Struktur grds. am 3-gliedrigen ESG-Konzept (Environment, Social, Governance).
Die Querschnittsstandards enthalten mit dem ESRS 1 allgemeine Anforderungen zur Aufstellung und Darstellung der Nachhaltigkeitsberichte sowie mit dem ESRS 2 Berichtsanforderungen, die branchenunabhängig von allen großen Unternehmen anzuwenden sind. Die themenspezifischen ESRS konkretisieren wiederum die allgemeinen Vorgaben des ESRS 2. ESRS 2 und die themenspezifischen Standards weisen grds. nachfolgende Struktur auf:
- Ziel,
- Zusammenspiel mit anderen ESRS,[1]
- Angabepflichten (Governance; Strategie; Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen – "IRO-Management"; Parameter und Ziele),
- Anlage A: Anwendungsanforderungen,[2]
- ggf. weitere Anlagen.
Die weitere Struktur der Angabepflichten selbst ist in den Standards ebenfalls mehrgliedrig (Abweichungen sind in einzelnen themenspezifischen Standards möglich):
ESRS 2 | Themenspezifische ESRS (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) |
---|---|
Grundlagen für die Erstellung (der Nachhaltigkeitserklärungen) | ESRS 2 Allgemeine Angaben[3] |
Governance | Governance |
Strategie | Strategie |
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen ("IRO-Management") | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen ("IRO-Management") |
n/a | Parameter und Ziele |
Tab. 1: Struktur der Berichterstattung gem. ESRS 2 und der themenspezifischen ESRS
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen