Teilwert bei einem mit Altlasten verseuchten Grundstück
Der Unternehmer ist Eigentümer eines mit Altlasten verseuchten Grundstücks. Die ursprünglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens haben 200.000 EUR betragen. Zum Bilanzstichtag ermittelt ein Gutachter den Wert des Grundstücks aufgrund der festgestellten Altlast mit nur noch 10.000 EUR.
Aus umweltrechtlichen Gründen ist der Unternehmer grundsätzlich verpflichtet, die Altlast zu beseitigen. Mangels akuter Umweltgefährdung wird die zuständige Behörde die Schadensbeseitigung jedoch erst fordern, wenn der Unternehmer die derzeitige Nutzung des Grundstücks ändert. Die Bildung einer Rückstellung ist aus diesem Grund nicht zulässig.
Lösung: Eine Teilwertabschreibung in Höhe von 190.000 EUR auf den vom Gutachter ermittelten Wert ist zulässig. Zwar ist der Unternehmer grundsätzlich verpflichtet, die Altlast zu beseitigen. Allerdings ist vor dem Hintergrund einer eventuellen Nutzungsänderung des Grundstücks nicht zu erwarten, dass der Unternehmer in absehbarer Zeit behördlich zur Beseitigung des Schadens aufgefordert wird. Aus der Sicht am Bilanzstichtag ist daher von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung des Grundstücks auszugehen.
Buchung der Anschaffungskosten
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0065/0215 |
Unbebaute Grundstücke |
200.000 |
1200/1800 |
Bank |
200.000 |
Buchung der Teilwertabschreibung im Jahr 02
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4840/6230 |
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen |
190.000 |
0065/0215 |
Unbebaute Grundstücke |
190.000 |
Wird die Altlast später beseitigt, erhöht sich dementsprechend der Wert des Grundstücks. In Höhe der Wertsteigerung ist – höchstens zu den ursprünglichen Anschaffungskosten – eine Zuschreibung vorzunehmen.
Buchung der Zuschreibung im Jahr der Wertsteigerung
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0065/0215 |
Unbebaute Grundstücke |
190.000 |
2710/4910 |
Erträge aus Zuschreibungen des Sachanlagevermögens |
190.000 |