Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz enthält keine Fiktion des Arbeitsortes. Vergütungen, die ein in Deutschland ansässiger Pilot von seiner Fluggesellschaft mit Geschäftsleitung in der Schweiz für seine nichtselbständige Arbeit an Bord eines Flugzeuges erhält, sind daher gem. Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d i.V.m. Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz von der Besteuerung in Deutschland nur freizustellen, soweit sie für eine in der Schweiz ausgeübte Arbeit gezahlt und in der Schweiz besteuert werden.

Das FG entschied zudem, dass es für die Beurteilung, ob die Tätigkeit an Bord eines Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr i.S.d. Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 Buchst. d DBA-Schweiz in der Schweiz ausgeübt wird, ausreicht, dass bei einem internationalen Flug dieser in der Schweiz beginnt oder endet.

FG Berlin-Bdb. v. 24.6.2021 – 2 K 2191/17, EFG 2023, 484, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 39/22

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