Die Ersetzung eines Verdienstausfallschadens nach der sog. modifizierten Nettolohnmethode, bei der das Versicherungsunternehmen nach durchgeführter Besteuerung wiederum die Steuerlast des Steuerpflichtigen zu erstatten hat, ist insgesamt als Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu qualifizieren.

FG Baden-Württemberg v. 23.11.2022 – 7 K 195/21, EFG 2023, 836, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 5/23

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