Der für die Annahme einer einheitlichen Erstausbildung erforderliche zeitliche Zusammenhang zwischen dem Bachelor- und Masterstudium ist auch dann gegeben, wenn das Kind nach dem Bachelorstudium zunächst ein freiwilliges soziales Jahr ableistet.

Hess. FG v. 5.6.2020 – 5 K 34/20, EFG 2022, 1275, Rev. eingelegt, Az. des BFH: III R 10/22

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