Rz. 491

Für energetische Maßnahmen an einem im Inland oder in der EU belegenen zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude kann für die Durchführung bestimmter energetischer Maßnahmen eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden.

Die Steuerermäßigung kann in der "Anlage Energetische Maßnahmen" beantragt werden (§ 35c EStG, Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung bzw. ESanMV, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung v. 14.6.2021 BGBl 2021 I S. 780). S. auch BMF, Schreiben v. 14.1.2021, IV C 1 – S 2296-c/20/10004:006, BStBl 2021 I S. 103.

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