Dipl.-Finanzwirt Rüdiger Happe
1 Allgemein
Erhaltene Unterhaltszahlungen und Spekulationsgewinne
Die Anlage SO ist für folgende Fälle gedacht:
- Sie haben vom geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten/Lebenspartner Unterhalt erhalten bzw. er hat Ihre Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt und Sie haben der Versteuerung zugestimmt.
- Sie haben Einkünfte aus sonstigen Leistungen (z. B. gelegentliche Vermittlung von Versicherungen oder Bausparverträgen oder Vermietung von beweglichen Gegenständen, wie z. B. Fahrzeugen) von über 255 EUR im Jahr erzielt.
- Sie haben private Wirtschaftsgüter (z. B. Grundstücke, Wertgegenstände, Oldtimer etc.), die nur kurze Zeit in Ihrem Eigentum waren, verkauft und einen Gewinn von über 599 EUR (je Ehegatte) erzielt.
Veräußerungserlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Optionen, Futures, Warentermingeschäfte) gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer (Anlage KAP). Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage SO ab.
[Überblick]
Im Bedarfsfall ausfüllen |
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Wiederkehrende Bezüge/Unterhalt (Zeilen 4–9) Dieser Abschnitt betrifft in erster Linie Personen, die vom geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten Unterhaltszahlungen erhalten haben. Leistungen (Zeilen 10–18) Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungsgeschäften oder Vermietung beweglicher Güter unterliegen nur der Besteuerung, wenn sie die Freigrenze von 255 EUR übersteigen. Auch Verluste sind berücksichtigungsfähig. |
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Private Veräußerungsgeschäfte (Zeilen 30–55) Zu erfassen sind Verkäufe von privaten Wirtschaftsgütern (Grundstücke, private Wertgegenstände wie Münzen, Schmuck, Oldtimer etc.), wenn diese nur kurze Zeit in Ihrem Eigentum waren. Beträgt der Gewinn nicht mehr als 599 EUR im Jahr, ist nichts zu versteuern. Auch Verluste aus solchen Geschäften können Sie geltend machen. Anteile an gesondert und einheitlich festgestellten Einkünften (Zeilen 56–61) |
2 [Wiederkehrende Bezüge → Zeile 4]
In Zeile 4 sind im Wesentlichen Renten und Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen, Altenleistungen in der Land- und Forstwirtschaft oder Aufwendungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn der Zahlende die Zahlungen als Sonderausgaben abziehen will, einzutragen. Soweit die Einkünfte dem Teileinkünfteverfahren unterliegen, sind die Einnahmen in Zeile 8, darauf entfallende Werbungskosten in Zeile 9 einzutragen.
Neben den Renten sind auch wiederkehrende Bezüge in Form von Zuschüssen und sonstigen Vorteilen steuerpflichtig. Dazu können auch Stipendien gehören, sofern sie keiner anderen Einkunftsart zuzuordnen sind und wenn der Stipendiat dafür eine wie auch immer geartete wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen hat (BFH, Urteil v. 28.9.2022, X R 21/20, BFH/NV 2023 S. 417). Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium können jedoch gem. § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein (BFH, Beschluss v. 24.10.2023, VIII R 11/22).
Versorgungsleistungen werden z. B. aufgrund einer Vermögensübertragung gezahlt. Diese sind vom Berechtigten als Einkünfte nach § 22 Nr. 1b EStG nur dann zu versteuern, wenn der Verpflichtete zum Abzug als Sonderausgaben berechtigt ist, ohne dass sich diese auch tatsächlich steuermindernd ausgewirkt haben müssen (BMF, Schreiben v. 11.3.2010, IV C 3 – S 2221/09/10004, Rn 51 f., BStBl 2010 I S. 227).
3 Unterhaltsleistungen
[Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs → Zeile 5]Einzutragen sind erhaltene Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs, soweit der Zahlungspflichtige (geschiedener Ehegatte/Lebenspartner) die Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs mit Zustimmung als Sonderausgaben abzieht.
S. auch BMF, Schreiben v. 21.3.2023, IV C 3 – S 2221/19/10035 :001, BStBl 2023 I S. 611.
[Unterhaltsleistungen → Zeile 6]
Zeile 6 betrifft Unterhaltszahlungen bzw. "Basis"-Kranken- bzw. Pflegepflichtversicherungsbeiträge, die ein Geschiedener/dauernd getrennt Lebender von seinem (ehemaligen) Ehegatten/Lebenspartner bekommen hat. Wenn der Unterhaltsempfänger auf der Anlage U zugestimmt hat, dass der Leistende die Zahlungen als Sonderausgaben abziehen kann, ist er damit gleichzeitig einverstanden, dass er die Zahlungen als sonstige Einkünfte versteuert. Soweit die Einkünfte dem Teileinkünfteverfahren unterliegen, sind die Einnahmen in Zeile 8, darauf entfallende Werbungskosten in Zeile 9 einzutragen.
[Werbungskosten → Zeile 7]
Sofern keine höheren Werbungskosten geltend gemacht werden, berücksichtigt das Finanzamt einen Pauschbetrag von 102 EUR. Dieser wird allerdings nur einmal für alle Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Renten und sonstige Bezüge), Unterhalts-, Versorgungsleistungen, Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen gewährt.
Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind privat veranlasst und stellen keine (vorweggenommenen) Werbungskosten bei späteren Unterhaltseinkünften i. S. d. § 22 Nr. 1a EStG dar (BFH, Urteil v. 18.10.2023, × R 7/20, B...