Nachträglicher Rabatt bei Kauf einer Maschine
Herr Huber erwirbt im Dezember 01 eine Maschine für 50.000 EUR zuzüglich 19 % = 9.500 EUR Umsatzsteuer. Um sich den Wartungsauftrag für die Maschine zu sichern, räumt der Lieferant Müller (Konto 77289) nachträglich im Januar 02 einen Rabatt von 3 % ein. Der Unternehmer Herr Huber überweist im Januar 02 den Betrag von 59.500 EUR abzüglich 1.785 EUR = 57.715 EUR.
Da ihm der Rabatt nicht von vornherein gewährt wurde, aktiviert Herr Huber die Maschine im Dezember 01 in Höhe der Anschaffungskosten von 50.000 EUR. Er macht die Vorsteuer, wie in der Rechnung ausgewiesen, mit 9.500 EUR geltend.
Buchungsvorschlag für die Aktivierung im Dezember 01:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03 /04Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0210/0440 |
Maschinen |
50.000 |
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|
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1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
9.500 |
77289 |
Fa. Müller |
59.500 |
Die Maschine hat eine Nutzungsdauer von 10 Jahren, sodass die lineare Abschreibung pro Jahr 50.000 EUR ÷ 10 = 5.000 EUR beträgt. Da die Anschaffung im Dezember 01 erfolgt ist, darf die Abschreibung nur für einen Monat in Höhe von (5.000 EUR ÷ 12 =) 416,67 EUR geltend gemacht werden.
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4830/6220 |
Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) |
416,67 |
0210/0440 |
Maschinen |
416,67 |
Im Jahr 02 verändern sich die Anschaffungskosten durch die Gewährung des nachträglichen Rabatts. Es handelt sich nicht um eine wertaufhellende Tatsache. Die Rabattgewährung tritt vielmehr nach dem 31.12.01 ein und kann somit nicht auf den Bilanzstichtag 31.12.01 zurückbezogen werden.
Die Minderung der Anschaffungskosten führt gleichzeitig auch zu einer Reduzierung des Vorsteuerabzugs, weil sich durch den Rabatt die Bemessungsgrundlage und damit auch die Höhe der Umsatzsteuer (Vorsteuer) geändert haben. Der Rabatt in Höhe von 1.785 EUR verteilt sich
- mit 1.500 EUR auf die Minderung der Anschaffungskosten und
- mit 285 EUR auf die Minderung des Vorsteuerabzugs.
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
77289 |
Fa. Müller |
1.785 |
0210/0440 |
Maschinen |
1.500 |
|
|
|
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
285 |
Die Minderung der Anschaffungskosten führt dazu, dass auch die Abschreibung ab 02 neu berechnet werden muss. Da im Vorjahr die Abschreibung nur für einen Monat berechnet wurde, sind vom Abschreibungszeitraum noch 9 Jahre und 11 Monate (= 119 Monate) übrig. In dem Jahr, in dem die Minderung der Bemessungsgrundlage erfolgt, findet hinsichtlich des Minderungsbetrags keine Umrechnung auf Monate statt, und zwar auch dann nicht, wenn der Rabatt nicht im Januar 02 gewährt wird, sondern in einem später liegenden Monat.
Ab 02 ist daher mit den reduzierten Anschaffungskosten von (50.000 EUR – 416,67 EUR – 1.500 EUR =) 48.083,33 EUR zu rechnen. Die lineare Abschreibung beträgt pro Jahr 48.083,33 EUR ÷ 119 × 12 = 4.848,74 EUR (gerundet: 4.849 EUR).
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4830/6220 |
Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) |
4.849 |
0210/0440 |
Maschinen |
4.849 |