Mit dem JStG 2022 (BGBl. I 2022, 2294 [2312]) wurden die Grundbesitzbewertung an die ImmoWertV v. 14.7.2021 (BGBl. I 2021, 2805) und die gesetzlichen Marktanpassungsfaktoren an das aktuelle Marktniveau angepasst. Die Änderungen gelten für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023 (§ 265 Abs. 14 BewG).

Mit gleichlautenden Erlassen v. 20.3.2023 – S 3015, BStBl. I 2023, 738 (z.B. FinMin. NW v. 20.3.2023 – S 3015 - 2/2023 - 0007231 - V A 6, im Folgenden: AEBew JStG 2022) äußerten sich die Obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der geänderten Vorschriften.

Die einzelnen gesetzlichen Änderungen inkl. der Abläufe der Bewertungsverfahren wurden im Beitrag "JStG 2022: Änderungen im Bereich der Grundbesitzbewertung" (Marquardt/Miethe, ErbStB 2023, 38) vorgestellt. Der vorliegende Beitrag stellt die wesentlichen (neuen) Erlassregelungen in kommentierter Form vor. Zur Verdeutlichung werden die Verfahrensabläufe für die Sonderfälle nochmals dargestellt.

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