Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt / Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Miethe[*]

Mit dem JStG 2022 wurden die Grundbesitzbewertung an die ImmoWertV v. 14.7.2021 und die gesetzlichen Marktanpassungsfaktoren an das aktuelle Marktniveau angepasst. Die Änderungen gelten für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023. Mit gleichlautenden Erlassen v. 20.3.2023 – S 3015, BStBl. I 2023, 738 äußerten sich die Obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der geänderten Vorschriften. Die einzelnen gesetzlichen Änderungen inkl. der Abläufe der Bewertungsverfahren wurden bereits im Beitrag "JStG 2022: Änderungen im Bereich der Grundbesitzbewertung" (Marquardt/Miethe, ErbStB 2023, 38) vorgestellt. Der vorliegende Beitrag stellt die wesentlichen (neuen) Erlassregelungen in kommentierter Form vor. Zur Verdeutlichung werden die Verfahrensabläufe für die Sonderfälle nochmals dargestellt.

[*] Robert Marquardt ist in der OFD NRW im Bereich der Grundbesitzbewertung tätig. Reinhard Miethe ist als Bausachverständiger u.a. in der OFD NRW tätig. Die Autoren haben den Beitrag nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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