Entscheidungsstichwort (Thema)

Wunschformel im Zeugnis

 

Orientierungssatz

Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, daß in einem ihm ausgestellten qualifizierten Arbeitszeugnis die Formel "Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg" enthalten ist.

 

Normenkette

BGB § 630

 

Fundstellen

Haufe-Index 445364

NZA 1992, 800

NZA 1992, 800 (ST1)

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