Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der üblicherweise erfolgenden Entsendung von Arbeitnehmern mit Produktentwicklungsaufgaben ins Ausland

 

Orientierungssatz

1. Die im Regelarbeitsverhältnis vorkommende Entsendung ins Ausland ist keine Versetzung iS von § 95 Abs 3 BetrVG.

2. Die unter dem Az: 3 BV 83/84 beim LArbG Köln eingelegte Beschwerde ist gemäß § 83a ArbGG wegen außergerichtlicher Einigung eingestellt worden.

 

Normenkette

BetrVG § 95 Abs. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 444477

DB 1985, 1700-1700 (ST1)

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