Betriebsrat darf Laptop standortunabhängig nutzen

Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG die erforderlichen Mittel für seine Arbeit zur Verfügung stellen. Zur Sachausstattung gehört im Hinblick auf § 30 BetrVG, der um die Möglichkeit der Betriebsratssitzung durch Telefon- oder Videokonferenz erweitert wurde, auch ein funktionsfähiger Laptop dazu. Das hat das LAG Köln im Rechtsstreit eines Textilunternehmens und seinem Betriebsrat entschieden. Auch nach dem Urteil blieb die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat schwierig: Der Betriebsrat musste vor Gericht erkämpfen, den Laptop standortunabhängig nutzen zu dürfen - mit Erfolg.
Arbeitgeber will Betriebsrat Laptop nur bei fester Montage überlassen
Der Betriebsrat verlangte vom Arbeitgeber einen Laptop für die Betriebsratsarbeit, was dieser verweigerte. Im darauffolgenden Verfahren verpflichtete das Arbeitsgericht Köln den Arbeitgeber, dem örtlichen Betriebsrat einen funktionsfähigen Laptop zur Verfügung zu stellen (Beschluss vom 4. Oktober 2021). Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte diese Entscheidung (24. Juni 2022, Az: 9 TaBV 52/2). Daraufhin erklärte die Filialdirektorin der Betriebsratsvorsitzenden, sie händige den Laptop nur unter der Voraussetzung aus, dass man ihr sage, wo sie das Gerät befestigen könne.
Der Arbeitgeber war überzeugt, dass mit der Pflicht zur Überlassung eines Laptops an den Betriebsrat nicht der standortunabhängige Einsatz verbunden sei. Zudem habe er ein Interesse daran, den Laptop durch die Befestigung vor Verlust oder Beschädigung zu sichern.
ArbG Köln: Laptop muss mobil sein
Das Arbeitsgericht Köln sah dies anders. Es stellte im Zwangsvollstreckungsverfahren fest, dass die Überlassung eines Laptops unter der Bedingung, dieses im Betriebsratsbüro zu befestigen, den Anspruch des Betriebsrats nicht erfüllt. Zur Begründung wies das Gericht darauf hin, dass ein Laptop eine spezielle Bauform eines PCs sei, die zu den Mobilgeräten zählt und damit standortunabhängig verwendbar sei. Eine Befestigung würde damit der definitionsgemäßen Verwendungsmöglichkeit entgegenstehen.
Betriebsrat hat Rücksichtnahmepflicht
Auch das Argument des Arbeitgebers, dass er den Laptop durch die Befestigung vor Verlust oder Beschädigung sichern wolle, überzeugte das Arbeitsgericht Köln nicht. Der pflegsame Umgang mit überlassenen Sachmitteln gehöre zu den Rücksichtnahmepflichten des Betriebsrats nach dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG. Das Gericht sah keine Anhaltspunkte dafür, dass hier eine berechtigte Sorge besteht, der Betriebsrat würde dem nicht entsprechen.
Hinweis: Arbeitsgericht Köln, Beschluss vom 10. Januar 2023, Az: 14 BV 208/20. Die sofortige Beschwerde des Arbeitgebers gegen diesen Beschluss wurde am 5.Juni 2023 zurückgewiesen (Az: 5 Ta 26/23).
Das könnte Sie auch interessieren:
Abmahnung bei Pflichtverstößen des Betriebsrates?
Hat der Betriebsrat ein Anrecht auf ein Smartphone vom Arbeitgeber?
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
8.619
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
7.4064
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
4.9732
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
4.644
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
3.82516
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
3.723
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
3.209
-
Wann Arbeitnehmende einen Anspruch auf Teilzeit haben
3.0031
-
Urlaubsanspruch richtig berechnen
2.911
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
2.660
-
Wahrheiten zur betrieblichen Übung: Gibt es am Ostersonntag Feiertagszuschlag?
11.04.2025
-
Der Koalitionsvertrag aus arbeitsrechtlicher Sicht
10.04.2025
-
Schwangere darf später gegen Kündigung vorgehen
09.04.2025
-
Keine Zahlung aufgrund falscher Lohnabrechnung
07.04.2025
-
Kein Schadensersatz wegen Nichteinführung des Vaterschaftsurlaubs
04.04.2025
-
Wann kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen und wie werden sie vergütet?
03.04.2025
-
Virtuelle Aktienoptionen bei Karenzentschädigung einbeziehen?
02.04.2025
-
Kein Wertguthaben bei kontinuierlicher Altersteilzeit
31.03.2025
-
Wie sich die Zeitumstellung auf Arbeitszeit und Vergütung auswirkt
28.03.2025
-
Wie die Brückenteilzeit rechtlich geregelt ist
27.03.20251