Entscheidungsstichwort (Thema)

Freiwillige Sonderleistungen des Arbeitgebers an nicht streikende Arbeitnehmer

 

Orientierungssatz

Die Gewährung von freiwilligen Leistungen durch den Arbeitgeber an nicht streikende Arbeitnehmer kann eine unzulässige Maßregelung der Streikenden oder verbotene Maßnahme zur Beeinflussung koalitionsgemäßen Verhaltens beinhalten, die zum Schadensersatz verpflichtet. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die freiwilligen Leistungen von der Nichtteilnahme am Streik abhängig macht, was der Arbeitnehmer darzulegen und zu beweisen hat.

 

Normenkette

BGB § 612a; GG Art. 9 Abs. 3; BGB § 823 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 441878

NJW 1986, 604

NJW 1986, 604-604 (S1)

AiB 1993, 389 (S1)

NZA 1986, 32-33 (ST1)

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