Entscheidungsstichwort (Thema)
Eingruppierung eines Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen
Orientierungssatz
Es besteht keine Tariflücke über die Eingruppierung Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständigen in der Finanzverwaltung. Für die Eingruppierung sind die tariflichen Tätigkeitsmerkmale aus Teil II E der Vergütungsordnung heranzuziehen.
Normenkette
BAT Anlage II; BAT § 22 Fassung: 1975-03-17
Fundstellen
Dokument-Index HI438951 |
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