In den Zeilen 287 bis 308 muss der Durchschnittsbestand der gehaltenen Tiere angegeben werden.

Dies sind die Tiere, die über das ganze Wirtschaftsjahr zum Betrieb gehören.

Hierbei ist die jeweilige Anzahl (Spalte Durchschnittsbestand in Stück) mit dem gesetzlich festgelegten Umrechnungsschlüssel (Spalte Vieheinheiten je Tier) zu multiplizieren.

In den Zeilen 309 bis 327 sind die erzeugten Tiere anzugeben. Die erzeugten Tiere sind die im Wirtschaftsjahr verkauften oder verbrauchten Tiere eines Tierzweigs.

Hierbei ist die jeweilige Anzahl (Spalte Erzeugung in Stück) mit dem gesetzlich festgelegten Umrechnungsschlüssel (Spalte Vieheinheiten je Tier) zu multiplizieren.

In der Zeile 328 ergibt sich dann die Summe der Vieheinheiten.

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